AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Lorenz Beplanungen GmbH und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Lorenz Beplanungen Gmbh aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.
(2) Soweit der Kunde lediglich in Vollmacht eines Dritten handelt, kommt der Vertrag nur dann mit dem Dritten zustande, wenn die Vollmacht vorgelegt wurde und Lorenz Beplanung GmbH den Vertragsschluss mit dem Dritten ausdrücklich bestätigt hat. In allen sonstigen Fällen ist die abweichende Lieferanschrift für das Zustandekommen des Vertrages unbeachtlich.
(3) Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.
(4) Lorenz Beplanung GmbH behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten pornografische, faschistische oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte ergeben.
§ 3 Preise und Rechnungslegung
(1) Die auf der Website genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot des Kunden zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Kosten, die durch nachträgliche vom Kunden veranlasste Änderungen bedingt sind werden gesondert berechnet.
(2) Alle Preise beinhalten die jeweilige anwendbare Mehrwertsteuer.
(3) Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde.
(4) Im Falle von Rücklastschriften, hat der Kunde die der Lorenz Beplanung GmbH von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten zu erstatten. Dies gilt ebenso für die Ablehnung von Lastschriften.
(5) Wird eine Warensendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, auf dessen Wunsch ein weiteres Mal an ihn versandt, so hat er die hierfür anfallenden Kosten zu tragen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer mit Sitz in Österreich (EU-Ausland) und verfügt dieser über eine gültige USt-IdNr., so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis. Ist aufgrund einer falschen USt-IdNr. die Lieferung als steuerfrei behandelt worden und beruhte dies auf einer unrichtigen Angabe des Kunden, die der Auftragnehmer auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte, so schuldet der Unternehmer die entgangene Steuer. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer mit Sitz in Nicht-EU-Ländern, so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis.
(6) Zusatzkosten wie z.B. für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten werden im Verlauf des Bestellvorgangs angezeigt.
(7) Die von uns erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer. Wir können bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber eine neue, berichtigte Rechnung erstellen. Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition uns gegenüber gerügt. Nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist ist eine Änderung der Rechnung ausgeschlossen. Dies gilt auch für gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Die Sechs-Wochen-Frist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen.
(8) Die Fertigung eines Werbebanners passiert ausschließlich nach Kundenspezifikation. Sollte der Kunde eine nachträgliche Stornierung des mit der Lorenz Beplanung GmbH geschlossenen Vertrages wünschen, sehen wir uns gezwungen die angefallenen Kosten für geleistete Arbeiten in Rechnung zu stellen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; der Kunde tritt der Lorenz Beplanung GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich der Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Die Abtretung wird hiermit angenommen.
(2) Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Lorenz Beplanung GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt hat oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann die Lorenz Beplanung GmbH verlangen, dass der Besteller ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Lorenz Beplanung GmbH die erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. Die Lorenz Beplanung GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer gesamten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen im Nennwert um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Lorenz Beplanung GmbH.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere dem Zahlungsverzug des Kunden ist die Lorenz Beplanung GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies hat die Lorenz Beplanung GmbH ausdrücklich erklärt.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
(1) Es gelten die dem Kunden angegebenen Zahlungsarten.
(a) Bei Neukunden liefern wir ausschließlich gegen Vorkasse.
(b) Nach der ersten Bestellung kann den Kaufpreis per Rechnung an Lorenz Beplanungen Gmbh gezahlt werden.
(2) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Lorenz Beplanungen GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Lorenz Beplanung GmbH ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Amazon.de berechtigt, diesen geltend zu machen.
(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Lorenz Beplanung GmbH die erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. Die Lorenz Beplanung GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer gesamten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen im Nennwert um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Lorenz Beplanung GmbH.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere dem Zahlungsverzug des Kunden ist die Lorenz Beplanung GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies hat die Lorenz Beplanung GmbH ausdrücklich erklärt.
§ 6 Besonderheiten beim Kauf auf Rechnung
(1) Zahlung auf Rechnung ist nur für Verbraucher ab 18 Jahren möglich. Die Lieferadresse, die Hausanschrift und die Rechnungsadresse müssen identisch sein und innerhalb Deutschlands oder Österreichs liegen.
(2) Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Bruttoendpreis sofort nach Vertragsschluss (Erhalt der Auftragsbestätigung) zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlung auf Rechnung wird zuzüglich eventuell anfallender Versandkosten für den Komplettversand einmalig eine Gebühr von 1,50 EUR inklusive Mehrwertsteuer pro Lieferung, berechnet. Der Besteller wird vor Vertragsschluss stets gesondert darüber informiert, ob diese Gebühr anfällt.
§ 7 Versandkosten
(1) Die Versandkosten werden im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Bzw. es gilt die Versandkostenpauschale für Kleinbestellungen über den Onlineshop in Höhe von 5 €.
§ 8 Lieferung
(1) Alle angegebenen Liefertermine sind keine Fixtermine. Ein Fixtermin muss von Lorenz Beplanung GmbH ausdrücklich als solcher bezeichnet und vereinbart worden sein. Regelmäßig sind angegebene Liefertermine Angaben für geplante Auslieferungstermine.
(2) Kann der vereinbarte Liefertermin durch die Lorenz Beplanung GmbH nicht eingehalten, so hat der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
(3) Die Lieferzeit verlängert sich für alle Fälle höherer Gewalt um die Zeit, die das Hindernis besteht. Als höhere Gewalt gelten vor allem Streik, Betriebsstörungen – insbesondere Störungen in den Datenleitungen – soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der Ware von wesentlichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn das Hindernis bei einem der Vertragspartner des Auftragnehmers eintritt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht vom Auftragnehmer zu vertreten, wenn sie während seines bereits bestehenden Verzugs eintreten.
(4) Die Lieferzeit beträgt ca. 4-5 Werktage nach Zahlungseingang für Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Für ausländische Kunden verlängert sich die Lieferzeit auf Grund der längeren Versandwege um bis zu 5 Werktage.
§ 9 Gefahrübergang
(1) Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und auch dann wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter der Lorenz Beplanung GmbH geschieht. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die die Lorenz Beplanung GmbH nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(2) Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch die Lorenz Beplanung GmbH gegen versicherbare Schäden versichert.
§ 10 Druckdaten, Prüfungspflicht
(1) Die Lorenz Beplanung GmbH führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an Lorenz Beplanung GmbH sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind. Eine Überprüfung der Druckdaten durch die Lorenz Beplanung GmbH erfolgt nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Kunde.
(3) Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet. Sofern durch die Konvertierung der Daten in Formate, die von Lorenz Beplanung GmbH verarbeitet werden können, Fehler entstehen, gehen diese nicht zu Lasten von Lorenz Beplanung GmbH. Der Kunde erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt.
(4) Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann die Lorenz Beplanung GmbH die Daten konvertieren. Bei Konvertierung von RGB-Daten oder ICC Farbprofilen kommt es naturgemäß zu Farbabweichungen vom Original. Die Haftung für derartige Farbabweichungen liegt ausschließlich beim Kunden. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Kunde ausdrücklich, dass die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt.
(5) Sofern vom Kunden Druckdaten übermittelt werden, gleich auf welchem Wege, insbesondere auch bei elektronischen Übermittlungen der Druckdaten und Datenträgeraustausch, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für die Übermittlung oder für die Verwahrung der Druckdaten. Druckdaten werden vom Auftragnehmer nicht archiviert. Der Auftragnehmer leistet keinerlei Ersatz für verlustig gegangene Daten, sofern Daten recherchiert werden müssen oder wieder hergestellt werden müssen, ist dies Sache des Kunden.
§ 11 Beanstandungen
(1) Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Daten sowie ggf. der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse mit den gestellten Daten in jedem Fall zu prüfen.
(2) Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware sind innerhalb von einer Woche nach Erhalt bei der Lorenz Beplanung GmbH schriftlich anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist kommt es auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige an.
(3) Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies gilt insbesondere für Drucksachen, die auf RGB Farben beruhen, bei denen die Auflösung zu niedrig ist oder bei denen Schriften verwendet wurden, die nicht eingebettet sind.
(4) Geringfügige Farbabweichungen sind kein Mangel. Dies gilt auch bei Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der bei Lorenz Beplanung GmbH gedruckt wurde.
(5) Markt- bzw. Branchenübliche produktionsbedingte Fertigungstoleranzen bei der Größe, Form und Konfektion bis zum einem Prozent der jeweiligen Messgröße, mindestens jedoch einem cm, sind kein Mangel und berechtigen nicht zur Beanstandung der Ware.
§ 12 Warenrückgabe
(1) Sämtliche Produkte aus dem Lorenz Beplanung GmbH Online Shop können Sie innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware zurücksenden, sofern die Ware vollständig ist und sich in ungebrauchtem und unbeschädigtem Zustand befindet.
(2) Für individuell bedruckte oder gefertigte Waren gelten diese Rückgabemöglichkeiten nicht. Hier gelten die allgemeinen AGB´s aus§ 3.8.
(3) Im Falle einer Rücksendung erstatten wir Ihnen den von Ihnen schon geleisteten Kaufpreis, nicht jedoch die Versandkosten. Sie tragen die Transportgefahr. Diese Rücknahmegarantie beschränkt nicht Ihre gesetzlichen Rechte und somit auch nicht Ihr Widerrufsrecht der vorliegenden AGB.
§ 13 Gewährleistung
(1) Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat die Lorenz Beplanung GmbH – nach ihrer Wahl – unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Lässt die Lorenz Beplanung GmbH eine ihr gesetzte Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde unter Ausschluss aller anderen Ansprüche vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises verlangen. Die Lorenz Beplanung GmbH haftet für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware.
(2) Hat ein Teil der Lieferung Mängel, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Ware.
(3) Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche beträgt ein Jahr, wenn Ansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs.1 Nr.1 BGB oder des § 634 a Abs.1 Nr. BGB nicht betroffen sind.
§ 14 Haftung
(1) Die Lorenz Beplanung GmbH haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Die Lorenz Beplanung GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
(2) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht hinsichtlich der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Lorenz Beplanung GmbH oder deren gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Soweit die Haftung der Lorenz Beplanung GmbH ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 15 Eigentum, Archivierung, Urheberrecht
(1) Die von der Lorenz Beplanung GmbH zur Herstellung hergestellten und eingesetzten Druckträger bleiben in deren Eigentum.
(2) Digitale Daten und andere zur Wiederverwendung benötigten Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden weder über den Liefertermin hinaus bei der Lorenz Beplanung GmbH aufbewahrt, noch an den Kunden übersandt.
(3) Die Erzeugnisse von Lorenz Beplanung GmbH werden ausschließlich auf Grund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden in den übermittelten Druckdaten erstellt. Die Lorenz Beplanung GmbH hat auf den Inhalt der Druckerzeugnisse keinen Einfluss. Der Kunde versichert, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt.
(4) Der Kunde haftet alleine dafür, dass er keine Schutzrechte Dritter verletzt und die Inhalte seiner Drucksachen nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Der Kunde stellt die Lorenz Beplanung GmbH, soweit diese wegen der Verletzung der Rechte Dritter, insbesondere wegen Urheberrechtsverletzungen, durch die Verwendung der vom Kunden überlassenen Daten in Anspruch genommen wird, vorbehaltlos frei.
§ 16 Rechtswahl & Gerichtsstand
(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
§ 17 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.